
verordnen
Als Arzt oder Ärztin einem Patienten ein Medikament, eine Behandlung oder eine Therapie verschreiben.
Der Arzt hat mir Bettruhe und ein Antibiotikum verordnet.
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Als Arzt oder Ärztin einem Patienten ein Medikament, eine Behandlung oder eine Therapie verschreiben.
Der Arzt hat mir Bettruhe und ein Antibiotikum verordnet.

Von einer Behörde oder Regierung offiziell anordnen oder gesetzlich vorschreiben. Es handelt sich um eine formelle Anweisung oder ein Dekret.
Die Regierung hat eine neue Regelung zur Lärmbekämpfung verordnet.
„Verordnen“ ist ein untrennbares Verb, da es mit der Vorsilbe „ver-“ beginnt. Die Vorsilbe bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Die Behörde verordnete strengere Kontrollen.
Das Verb „verordnen“ wird typischerweise mit einer Person im Dativ und einer Sache im Akkusativ verwendet. Die Struktur lautet: Subjekt verordnet [Person im Dativ] [Sache im Akkusativ].
Die Ärztin verordnete dem Patienten eine Physiotherapie.
Der Kontext verrät die Bedeutung: Ist das Subjekt ein Arzt oder eine Ärztin, geht es um eine medizinische Verschreibung. Ist das Subjekt eine Regierung oder Behörde, handelt es sich um eine offizielle Anordnung.
Mein Hausarzt hat mir mehr Bewegung verordnet.
Im medizinischen Kontext wird „verordnen“ häufig mit Dingen wie „Medikamente“, „Bettruhe“, „eine Diät“ oder „eine Kur“ kombiniert.
Wegen der starken Schmerzen wurde ihm ein Schmerzmittel verordnet.
Beide Wörter können eine offizielle behördliche Anweisung ausdrücken. „Verfügen“ hebt eher die konkrete Entscheidung gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Fall hervor, während „verordnen“ stärker nach einer formellen, allgemeineren Vorschrift klingt. Für einen Einzelfall passt oft „verfügen“, für eine Regel eher „verordnen“.

Die Regierung verordnete für alle Betriebe strengere Sicherheitsregeln.
Die Behörde verfügte für diesen Betrieb eine sofortige Schließung.