die Weisung
Eine formelle, verbindliche Anweisung oder ein Befehl, meist von einer übergeordneten Person oder Institution an eine untergeordnete.
Die Mitarbeiter handelten auf Weisung der Geschäftsführung.

Weisung
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Eine formelle, verbindliche Anweisung oder ein Befehl, meist von einer übergeordneten Person oder Institution an eine untergeordnete.
Die Mitarbeiter handelten auf Weisung der Geschäftsführung.

„Die Weisung“ leitet sich vom Verb „weisen“ ab, das „zeigen“ oder „anleiten“ bedeutet. Eine Weisung ist also etwas, das einem den richtigen Weg oder die richtige Vorgehensweise zeigt.
Der Polizist gab uns die Weisung, das Gebiet sofort zu verlassen.
Das Wort „Weisung“ wird hauptsächlich in formellen, offiziellen Kontexten verwendet. Es ist typisch für die Verwaltungs-, Rechts- und Geschäftssprache und drückt eine verbindliche Anordnung aus.
Laut Weisung des Ministeriums müssen alle Dokumente bis Freitag eingereicht werden.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Weisung“ sind „eine Weisung erteilen“ (geben), „eine Weisung erhalten“ (bekommen) und „einer Weisung folgen“ (befolgen).
Alle Abteilungen müssen der neuen Weisung der Zentrale folgen.
Eine sehr typische Konstruktion ist „auf Weisung von jemandem handeln“. Die Präposition „auf“ leitet hier den Grund oder die Autorität für eine Handlung ein.
Die Evakuierung erfolgte auf Weisung der örtlichen Behörden.
„die Verfügung“ und „die Weisung“ können beide verbindlich sein und sagen, was getan werden muss. „die Verfügung“ kommt typischerweise von einer Behörde oder einem Gericht und ist oft ein schriftlicher amtlicher Beschluss. „die Weisung“ kommt eher von einer übergeordneten Person oder Stelle und richtet sich an Menschen, die ihr folgen müssen, zum Beispiel im Beruf oder in einer Organisation. Man kann sie verwechseln, weil beide offiziell klingen. Als einfache Orientierung: Eine Verfügung regelt etwas amtlich; eine Weisung gibt jemandem einen Befehl oder eine klare Anweisung.

Im Büro gibt Frau Richter dem Team eine klare Weisung für den Montag.
Für den Umbau braucht die Firma zuerst eine Verfügung der Stadt.