
die Weisung
Eine formelle, verbindliche Anweisung oder ein Befehl, meist von einer übergeordneten Person oder Institution an eine untergeordnete.
Die Mitarbeiter handelten auf Weisung der Geschäftsführung.
Weisung
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Eine formelle, verbindliche Anweisung oder ein Befehl, meist von einer übergeordneten Person oder Institution an eine untergeordnete.
Die Mitarbeiter handelten auf Weisung der Geschäftsführung.
„Die Weisung“ leitet sich vom Verb „weisen“ ab, das „zeigen“ oder „anleiten“ bedeutet. Eine Weisung ist also etwas, das einem den richtigen Weg oder die richtige Vorgehensweise zeigt.
Der Polizist gab uns die Weisung, das Gebiet sofort zu verlassen.
Das Wort „Weisung“ wird hauptsächlich in formellen, offiziellen Kontexten verwendet. Es ist typisch für die Verwaltungs-, Rechts- und Geschäftssprache und drückt eine verbindliche Anordnung aus.
Laut Weisung des Ministeriums müssen alle Dokumente bis Freitag eingereicht werden.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Weisung“ sind „eine Weisung erteilen“ (geben), „eine Weisung erhalten“ (bekommen) und „einer Weisung folgen“ (befolgen).
Alle Abteilungen müssen der neuen Weisung der Zentrale folgen.
Eine sehr typische Konstruktion ist „auf Weisung von jemandem handeln“. Die Präposition „auf“ leitet hier den Grund oder die Autorität für eine Handlung ein.
Die Evakuierung erfolgte auf Weisung der örtlichen Behörden.
Eine Auflage und eine Weisung können beide verbindliche Vorgaben einer Institution sein. Eine Weisung steuert meist direkt das künftige Verhalten, während eine Auflage eine zu erfüllende Bedingung festlegt und auch einen Ausgleich verlangen kann. Bei einem konkreten Befehl passt eher Weisung, bei einer Bedingung Auflage.

Die Behörde gab dem Mitarbeiter die Weisung, den Bericht heute zu prüfen.
Das Gericht machte ihm die Auflage, den Schaden zu ersetzen.