
zuweisen
Jemandem eine Aufgabe, einen Platz oder eine Ressource offiziell zuordnen oder geben.
Jedem Teilnehmer wurde ein fester Sitzplatz zugewiesen.
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Jemandem eine Aufgabe, einen Platz oder eine Ressource offiziell zuordnen oder geben.
Jedem Teilnehmer wurde ein fester Sitzplatz zugewiesen.

Einer Person oder Sache eine bestimmte Eigenschaft, Bedeutung oder Rolle zuschreiben.
Man kann diesem Kunstwerk viele verschiedene Bedeutungen zuweisen.
„Zuweisen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „zu“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Lehrer weist jedem Schüler eine Aufgabe zu.
Dieses Verb wird typischerweise mit einer Person im Dativ und einer Sache im Akkusativ verwendet. Die Struktur lautet: jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) zuweisen.
Die Firma wies mir ein neues Projekt zu.
„Zuweisen“ ist ein eher formelles Wort, das häufig in der Verwaltung, im Beruf oder in offiziellen Kontexten verwendet wird.
Dem Antragsteller wurde eine Bearbeitungsnummer zugewiesen.
In dieser Bedeutung geht es um die konkrete Verteilung von Aufgaben, Plätzen oder Ressourcen. Man erkennt sie daran, dass einer Person etwas Praktisches zugeteilt wird.
Jedem Mitarbeiter wurde ein eigener Parkplatz zugewiesen.
Übertragen betont, dass eine Person eine Aufgabe oder Verantwortung erhält und dafür zuständig wird. Zuweisen bezeichnet stärker die offizielle oder administrative Zuordnung einer Aufgabe zu einer Person. Für die Übergabe von Verantwortung passt übertragen, für die organisatorische Verteilung eher zuweisen.

Die Abteilungsleiterin weist Amir den Fall zur Bearbeitung zu.
Die Abteilungsleiterin überträgt Amir die Verantwortung für den Fall.