
der Fall
Eine bestimmte Situation, ein Umstand oder ein konkretes Vorkommnis.
Das ist ein seltener Fall, der nicht oft vorkommt.
Fall
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Eine bestimmte Situation, ein Umstand oder ein konkretes Vorkommnis.
Das ist ein seltener Fall, der nicht oft vorkommt.

Ein von der Polizei oder einem Gericht untersuchter Vorgang, meist eine Straftat.
Der Kommissar hat den Fall in nur zwei Tagen gelöst.

Eine feste Wendung, die „unbedingt“ bzw. „unter keinen Umständen“ bedeutet.
Du musst auf jeden Fall pünktlich sein.

Die Bewegung nach unten durch die Schwerkraft; ein Sturz.
Der Fall von der Leiter war zum Glück nicht so schlimm.

In der Grammatik eine der Beugungsformen (Kasus) von Nomen, Pronomen und Adjektiven.
Im Deutschen gibt es vier Fälle: Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ.

Eine Konjunktion, die eine Bedingung oder Vorsichtsmaßnahme einleitet; falls.
Nimm einen Schirm mit, für den Fall, dass es regnet.
„Der Fall“ bedeutet nicht die Jahreszeit Herbst. Das englische Wort „fall“ (autumn) wird auf Deutsch „der Herbst“ genannt.
Im Herbst werden die Blätter bunt.
Das Nomen „der Fall“ ist eng mit dem Verb „fallen“ verwandt. Die wörtliche Bedeutung „Sturz“ (der Fall von der Leiter) leitet sich direkt davon ab. Andere Bedeutungen sind metaphorisch, wie eine Situation, die einem „zufällt“.
Pass auf, dass du auf der nassen Treppe nicht fällst.
Die vielen Bedeutungen von „Fall“ erkennt man am Kontext. Geht es um die Polizei oder ein Verbrechen, ist ein Kriminalfall gemeint. Im Kontext von Grammatik ist der Kasus gemeint. Geht es um eine physische Bewegung, ist ein Sturz gemeint.
Der Detektiv übernahm einen neuen Fall.
Die Ausdrücke „auf jeden Fall“ und „auf keinen Fall“ sind feste Wendungen. Sie funktionieren wie Adverbien und bedeuten „unbedingt“ oder „unter keinen Umständen“.
Ich werde auf jeden Fall zur Party kommen.
Wenn „auf jeden Fall“ oder „auf keinen Fall“ am Satzanfang (Position 1) stehen, folgt das konjugierte Verb direkt danach auf Position 2.
Auf jeden Fall müssen wir heute noch einkaufen.
Die Wendung „für den Fall, dass“ leitet einen Nebensatz ein. Das konjugierte Verb steht daher am Ende des Satzes.
Ich gebe dir meine Nummer, für den Fall, dass du Hilfe brauchst.
Im juristischen oder polizeilichen Kontext wird „Fall“ oft mit Verben wie „einen Fall lösen“, „einen Fall untersuchen“ oder „in einem Fall ermitteln“ kombiniert.
Die Polizei konnte den komplizierten Fall schnell lösen.
Der Fall und die Sache können beide rechtlich untersucht oder behandelt werden. Der Fall lenkt den Blick eher auf den konkreten untersuchten Vorgang; die Sache bezeichnet eher den rechtlichen oder formellen Gegenstand, mit dem sich eine Stelle befasst.

Die Polizei untersucht den Fall seit mehreren Monaten.
Das Gericht wird die Sache im nächsten Monat behandeln.