festnehmen
Eine Person, die einer Straftat verdächtigt wird, im Namen des Gesetzes in Gewahrsam nehmen; verhaften.
Die Polizei hat den Verdächtigen nach einer kurzen Verfolgung festgenommen.

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Eine Person, die einer Straftat verdächtigt wird, im Namen des Gesetzes in Gewahrsam nehmen; verhaften.
Die Polizei hat den Verdächtigen nach einer kurzen Verfolgung festgenommen.

„Festnehmen“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe „fest“ am Satzende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Polizei nimmt den Dieb auf frischer Tat fest.
Das Verb setzt sich aus dem Adverb „fest“ und dem Verb „nehmen“ zusammen. Die wörtliche Bedeutung ist also, jemanden „fest zu nehmen“ oder „festzuhalten“, was die Bedeutung „verhaften“ gut beschreibt.
Der Ladendetektiv hielt den Dieb fest, bis die Polizei kam, um ihn festzunehmen.
Dieses Verb wird fast ausschließlich im Kontext von Polizei, Gesetz und Kriminalität verwendet. Das typische Subjekt des Satzes ist „die Polizei“ oder eine andere Behörde.
Die Polizei konnte den Einbrecher noch am Tatort festnehmen.
„nehmen“ und „festnehmen“ hängen zusammen, wenn eine Person nicht mehr frei gehen darf. „nehmen“ passt hier vor allem in festen Ausdrücken wie „gefangen nehmen“ oder „in Gewahrsam nehmen“. „festnehmen“ ist das normale Verb, wenn die Polizei eine verdächtige Person stoppt und mitnimmt. Verwechselbar sind die Wörter, weil „festnehmen“ die Idee von „nehmen“ enthält. Trotzdem sagt man nicht einfach „die Polizei nimmt den Mann“, sondern normalerweise „die Polizei nimmt den Mann fest“ oder „verhaftet ihn“.

Am Bahnhof nimmt die Polizei einen Verdächtigen fest.
Die Wachen nehmen den Einbrecher gefangen.