
festnehmen
Eine Person, die einer Straftat verdächtigt wird, im Namen des Gesetzes in Gewahrsam nehmen; verhaften.
Die Polizei hat den Verdächtigen nach einer kurzen Verfolgung festgenommen.
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Eine Person, die einer Straftat verdächtigt wird, im Namen des Gesetzes in Gewahrsam nehmen; verhaften.
Die Polizei hat den Verdächtigen nach einer kurzen Verfolgung festgenommen.
„Festnehmen“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe „fest“ am Satzende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Polizei nimmt den Dieb auf frischer Tat fest.
Das Verb setzt sich aus dem Adverb „fest“ und dem Verb „nehmen“ zusammen. Die wörtliche Bedeutung ist also, jemanden „fest zu nehmen“ oder „festzuhalten“, was die Bedeutung „verhaften“ gut beschreibt.
Der Ladendetektiv hielt den Dieb fest, bis die Polizei kam, um ihn festzunehmen.
Dieses Verb wird fast ausschließlich im Kontext von Polizei, Gesetz und Kriminalität verwendet. Das typische Subjekt des Satzes ist „die Polizei“ oder eine andere Behörde.
Die Polizei konnte den Einbrecher noch am Tatort festnehmen.
Verhaften und festnehmen bezeichnen hier beide eine gesetzliche Maßnahme, bei der eine Person in Gewahrsam kommt. Verhaften hebt die formelle Verhaftung hervor; festnehmen passt besonders, wenn die Polizei einen Verdächtigen ergreift und festhält. In vielen Polizeimeldungen sind beide Wörter möglich.

Die Polizei nahm den Verdächtigen noch am Tatort fest.
Die Polizei verhaftete den Mann aufgrund eines Haftbefehls.