
aussagen
Eine offizielle, meist mündliche Erklärung vor einer Behörde, insbesondere vor Gericht oder bei der Polizei, abgeben.
Der Zeuge weigerte sich, ohne seinen Anwalt auszusagen.
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Eine offizielle, meist mündliche Erklärung vor einer Behörde, insbesondere vor Gericht oder bei der Polizei, abgeben.
Der Zeuge weigerte sich, ohne seinen Anwalt auszusagen.

Etwas Bestimmtes bedeuten, ausdrücken oder als Information beinhalten.
Was soll diese Statistik über die Kundenzufriedenheit aussagen?
„Aussagen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „aus-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Experte sagt gleich im Fernsehen aus.
Die Bedeutung hängt oft vom Subjekt ab. Wenn eine Person aussagt, bedeutet es meist „eine offizielle Erklärung abgeben“. Wenn eine Sache (z.B. eine Statistik, ein Text) aussagt, bedeutet es „etwas ausdrücken oder zeigen“.
Der Angeklagte wollte nicht aussagen.
In der Bedeutung „eine Erklärung abgeben“ wird „aussagen“ fast immer in einem offiziellen oder juristischen Kontext verwendet. Typische Formulierungen sind „vor Gericht aussagen“, „bei der Polizei aussagen“ oder „als Zeuge aussagen“.
Er musste bei der Polizei zu dem Vorfall aussagen.
Wenn man eine Aussage macht, die einer anderen Person schadet oder sie beschuldigt, verwendet man die Präposition „gegen“ mit dem Akkusativ.
Der Hauptzeuge hat gegen den Angeklagten ausgesagt.
Beide Wörter bezeichnen das Mitteilen von etwas. „Äußern“ passt besonders zu einer persönlichen Meinung, einem Gefühl oder Wunsch, während „aussagen“ eher sachliche Information oder eine bestimmte Bedeutung bezeichnet. Für eine eigene Einschätzung verwendet man meist „äußern“, für den Informationsgehalt einer Aussage „aussagen“.

Der Bericht sagt aus, dass die Straße dringend repariert werden muss.
Die Bürgerin äußerte ihre persönliche Meinung zur geplanten Straße.