
bekunden
Ein Gefühl, eine Absicht oder eine Meinung deutlich und oft offiziell zum Ausdruck bringen.
Mit diesem Schreiben möchte ich mein Interesse an der Stelle bekunden.
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Ein Gefühl, eine Absicht oder eine Meinung deutlich und oft offiziell zum Ausdruck bringen.
Mit diesem Schreiben möchte ich mein Interesse an der Stelle bekunden.

Vor Gericht oder einer Behörde als Zeuge eine Aussage machen.
Der Zeuge bekundete, den Angeklagten am Tatort gesehen zu haben.
„Bekunden“ ist ein untrennbares Verb, da es die Vorsilbe „be-“ hat. Die Vorsilbe bleibt also in allen Konjugationsformen und Satztypen fest mit dem Verb verbunden.
Er bekundet sein tiefes Mitgefühl.
Dieses Verb gehört zur formellen Sprache und wird hauptsächlich in offiziellen, schriftlichen oder juristischen Kontexten verwendet. Im normalen Alltagsgespräch klingt es sehr steif.
Der Minister bekundete den Willen zur Zusammenarbeit.
„Bekunden“ wird oft mit abstrakten Nomen kombiniert, die eine Haltung oder ein Gefühl ausdrücken. Typische Wendungen sind „sein Interesse bekunden“, „seine Absicht bekunden“, „sein Beileid bekunden“ oder „seine Solidarität bekunden“.
Nach dem Unglück bekundeten viele Menschen ihre Anteilnahme.
Die Bedeutung „aussagen“ ist klar, wenn der Kontext ein Gericht, eine Behörde oder ein juristisches Verfahren ist. Signalwörter sind zum Beispiel „vor Gericht“, „als Zeuge“ oder „gegenüber der Polizei“.
Als Zeuge bekundete er, was er in der Tatnacht beobachtet hatte.
Erklären und bekunden können eine offizielle Absicht oder Haltung ausdrücken. Erklären präsentiert sie vor allem als formelle Feststellung, während bekunden das sichtbare Bekenntnis dazu stärker hervorhebt. Verwende erklären für eine offizielle Mitteilung und bekunden, wenn die gezeigte Unterstützung oder Überzeugung betont werden soll.

Die Partei bekundete öffentlich ihre Unterstützung für den neuen Plan.
Die Partei erklärte offiziell ihre Unterstützung für den neuen Plan.