
jemanden hinzuziehen
Eine weitere Person, oft einen Experten, um Rat, Hilfe oder eine Meinung bitten und in eine Angelegenheit einbeziehen.
Bei dieser komplexen Rechtsfrage sollten wir einen Anwalt hinzuziehen.
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Eine weitere Person, oft einen Experten, um Rat, Hilfe oder eine Meinung bitten und in eine Angelegenheit einbeziehen.
Bei dieser komplexen Rechtsfrage sollten wir einen Anwalt hinzuziehen.

Einen zusätzlichen Faktor, ein Dokument oder eine Information bei einer Entscheidung oder Überlegung berücksichtigen.
Um die Gesamtkosten zu berechnen, müssen wir auch die Wartungsgebühren hinzuziehen.
„Hinzuziehen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „hinzu“ steht in Hauptsätzen am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv bleibt das Verb zusammen.
Bei schwierigen Entscheidungen ziehen wir oft einen Berater hinzu.
Das Verb besteht aus „hinzu“ (zusätzlich) und „ziehen“ (im Sinne von „holen“ oder „einbeziehen“). Man „zieht“ also eine Person oder eine Information zusätzlich zu einer Situation hinzu.
Für die Analyse müssen wir weitere Daten hinzuziehen.
Das Objekt des Verbs verrät die genaue Bedeutung. Wenn das Objekt eine Person ist (z.B. „einen Arzt“), bedeutet es „konsultieren“. Wenn das Objekt eine Sache ist (z.B. „Dokumente“), bedeutet es „berücksichtigen“.
Wegen der Schmerzen hat sie einen Spezialisten hinzugezogen.
In der Bedeutung „konsultieren“ wird das Verb oft mit Berufen kombiniert, die Expertise haben. Typisch sind: „einen Experten hinzuziehen“, „einen Anwalt hinzuziehen“ oder „die Polizei hinzuziehen“.
Bei rechtlichen Problemen sollte man immer einen Anwalt hinzuziehen.
Berücksichtigen betont, dass ein Dokument oder eine Information bei der Überlegung tatsächlich beachtet wird. Hinzuziehen betont eher den gezielten Schritt, zusätzliches Material für die Überlegung zu verwenden. Ein hinzugezogenes Dokument kann dabei unterschiedlich stark berücksichtigt werden.

Die Kommission zieht das Gutachten für ihre Entscheidung hinzu.
Die Kommission berücksichtigt das Gutachten bei ihrer Entscheidung.