
nachweisen
Die Existenz oder Wahrheit von etwas durch Beweise oder Fakten belegen.
Der Anwalt konnte die Unschuld seines Mandanten zweifelsfrei nachweisen.
nachweisen – wies nach – hat nachgewiesen
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Die Existenz oder Wahrheit von etwas durch Beweise oder Fakten belegen.
Der Anwalt konnte die Unschuld seines Mandanten zweifelsfrei nachweisen.

In einem wissenschaftlichen oder medizinischen Kontext die Anwesenheit einer Substanz, eines Organismus oder einer Strahlung feststellen.
Im Blut des Patienten wurde ein seltener Virus nachgewiesen.
| ich | weise nach |
|---|---|
| du | weist nach |
| er/sie/es | weist nach |
| wir | weisen nach |
| ihr | weist nach |
| sie | weisen nach |
| ich | wies nach |
|---|---|
| du | wiesest nach wiest nach |
| er/sie/es | wies nach |
| wir | wiesen nach |
| ihr | wiest nach |
| sie | wiesen nach |
| ich | habe nachgewiesen |
|---|---|
| du | hast nachgewiesen |
| er/sie/es | hat nachgewiesen |
| wir | haben nachgewiesen |
| ihr | habt nachgewiesen |
| sie | haben nachgewiesen |
| du | weise nach! weis nach! |
|---|---|
| ihr | weist nach! |
| Sie | weisen Sie nach! |
| ich | hatte nachgewiesen |
|---|---|
| du | hattest nachgewiesen |
| er/sie/es | hatte nachgewiesen |
| wir | hatten nachgewiesen |
| ihr | hattet nachgewiesen |
| sie | hatten nachgewiesen |
| ich | werde nachweisen |
|---|---|
| du | wirst nachweisen |
| er/sie/es | wird nachweisen |
| wir | werden nachweisen |
| ihr | werdet nachweisen |
| sie | werden nachweisen |
| ich | weise nach |
|---|---|
| du | weisest nach |
| er/sie/es | weise nach |
| wir | weisen nach |
| ihr | weiset nach |
| sie | weisen nach |
Für die indirekte Rede.
| ich | wiese nach |
|---|---|
| du | wiesest nach |
| er/sie/es | wiese nach |
| wir | wiesen nach |
| ihr | wieset nach |
| sie | wiesen nach |
Für Wünsche und „würde“.
| Infinitiv | nachweisen |
|---|---|
| mit zu | nachzuweisen |
| Partizip I | nachweisend |
| Partizip II | nachgewiesen |
„Nachweisen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „nach-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Polizei wies ihm die Tat nach.
Das Verb besteht aus der Vorsilbe „nach-“ und dem Verb „weisen“ (zeigen). Die Bedeutung „beweisen“ ergibt sich aus der Idee, im Nachhinein auf einen Fakt oder Beweis zu zeigen.
Der Forscher konnte seine Theorie mit Daten nachweisen.
Wenn man einer Person etwas nachweist, steht diese Person im Dativ. Die Sache, die nachgewiesen wird, steht im Akkusativ. Das Muster lautet: jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) nachweisen.
Man konnte dem Verdächtigen den Diebstahl nicht nachweisen.
Diese Bedeutung ist typisch für wissenschaftliche, medizinische oder chemische Kontexte. Man erkennt sie an Objekten wie „eine Substanz“, „ein Virus“, „Spuren“ oder „ein Giftstoff“.
Im Trinkwasser wurden Spuren von Bakterien nachgewiesen.
Beweisen und nachweisen können beide die Wahrheit einer Aussage mit Fakten zeigen. Nachweisen betont besonders den überprüfbaren, dokumentierbaren Nachweis, während beweisen stärker die Richtigkeit selbst feststellt. Für Messungen, Dokumente oder eine feststellbare Tatsache passt oft nachweisen; für eine überzeugende Begründung eher beweisen.

Die Messungen weisen nach, dass der Plan unter diesen Bedingungen funktioniert.
Die Argumente beweisen, dass der Plan unter diesen Bedingungen funktioniert.