sich ausweisen
Seine Identität mithilfe eines offiziellen Dokuments wie einem Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Am Eingang mussten sich alle Besucher mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen.

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Seine Identität mithilfe eines offiziellen Dokuments wie einem Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Am Eingang mussten sich alle Besucher mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen.

„Ausweisen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „aus-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Die Statistik weist einen klaren Trend aus.
Die Bedeutung von „ausweisen“ erkennen Sie am Satzbau: „sich ausweisen“ (Identität zeigen), „jemanden ausweisen“ (des Landes verweisen), „ein Dokument weist etwas aus“ (deklarieren) oder „ein Gebiet ausweisen“ (bestimmen).
Können Sie sich bitte ausweisen?
Die Bedeutungen „jemanden des Landes verweisen“, „etwas deklarieren“ und „ein Gebiet bestimmen“ sind typisch für die Amts- und Verwaltungssprache.
Die Gemeinde muss neue Bauflächen ausweisen.
Wenn man seine Identität nachweist, wird die reflexive Form „sich ausweisen“ oft mit der Präposition „mit“ und dem Dokument im Dativ kombiniert.
Der Gast konnte sich an der Rezeption mit seinem Reisepass ausweisen.
In dieser Bedeutung ist oft ein Dokument (z.B. eine Bilanz, eine Statistik) das Subjekt des Satzes. Das Dokument „handelt“ aktiv, indem es eine Information zeigt.
Die Statistik weist eine sinkende Arbeitslosigkeit aus.
„weisen“ und „ausweisen“ können beide bedeuten, dass jemand einen Ort verlassen muss. „Jemanden aus etwas weisen“ heißt, eine Person aus einem Raum oder Bereich fortzuschicken; das klingt formell oder autoritär. „Ausweisen“ benutzt man besonders für eine amtliche Entscheidung, bei der eine ausländische Person ein Land verlassen muss. Die Wörter können verwechselt werden, weil „ausweisen“ wie eine Form von „weisen“ aussieht. Wichtig ist aber: „sich ausweisen“ bedeutet etwas ganz anderes, nämlich die eigene Identität mit einem Dokument nachweisen.

Die Behörde kann eine Person ausweisen, wenn das Gesetz es erlaubt.
Der Sicherheitsdienst weist den Gast aus dem Saal, weil er laut stört.