
revidieren
Eine Meinung, Aussage oder Entscheidung nach erneuter Prüfung ändern oder korrigieren.
Nachdem neue Fakten bekannt wurden, musste er seine ursprüngliche Einschätzung revidieren.
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Eine Meinung, Aussage oder Entscheidung nach erneuter Prüfung ändern oder korrigieren.
Nachdem neue Fakten bekannt wurden, musste er seine ursprüngliche Einschätzung revidieren.

Etwas, insbesondere Texte, Konten oder Prozesse, förmlich überprüfen, prüfen oder kontrollieren.
Die Buchhaltung wird einmal im Jahr von externen Prüfern revidiert.

In der Rechtssprache: ein Urteil durch ein höheres Gericht auf Rechtsfehler überprüfen und gegebenenfalls aufheben oder ändern.
Das Oberlandesgericht revidierte das Urteil des Landgerichts.
Das Verb kommt vom lateinischen „revidere“, was „wieder ansehen“ bedeutet. Diese Herkunft hilft, die Kernbedeutung zu verstehen: Man schaut sich etwas noch einmal an, um es zu prüfen und eventuell zu ändern.
Der Autor musste das Manuskript mehrmals revidieren.
„Revidieren“ gehört zur formellen oder gehobenen Sprache. Man findet es häufig in offiziellen, akademischen, juristischen oder geschäftlichen Texten.
Die Geschäftsleitung sah sich gezwungen, ihre Entscheidung zu revidieren.
„Revidieren“ ist ein transitives Verb. Das, was geändert oder geprüft wird, steht immer im Akkusativ.
Ich muss meine Meinung über dieses Thema revidieren.
Das Objekt des Verbs verrät die genaue Bedeutung: „eine Meinung/Entscheidung revidieren“ (ändern), „einen Text/Konten revidieren“ (prüfen) oder „ein Urteil revidieren“ (juristisch aufheben).
Ein Lektor revidiert den Text auf Fehler.
Überprüfen ist das allgemeine Wort für eine Kontrolle auf Richtigkeit oder Qualität. Revidieren kann in formellen oder institutionellen Zusammenhängen ebenfalls prüfen bedeuten, besonders bei Texten, Konten oder Prozessen. Für eine gewöhnliche Kontrolle passt überprüfen, für eine förmliche Prüfung kann revidieren passen.

Die interne Revision revidiert die Konten vor dem Jahresabschluss.
Die Buchhalterin überprüft die Konten vor dem Monatsabschluss.