
vergüten
Jemanden für eine geleistete Arbeit, einen Aufwand oder einen entstandenen Schaden finanziell entschädigen oder bezahlen.
Die Überstunden werden am Ende des Monats gesondert vergütet.
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Jemanden für eine geleistete Arbeit, einen Aufwand oder einen entstandenen Schaden finanziell entschädigen oder bezahlen.
Die Überstunden werden am Ende des Monats gesondert vergütet.

In der Werkstofftechnik die Eigenschaften eines Materials, insbesondere von Stahl, durch einen gezielten Prozess aus Erhitzen und anschließendem Abkühlen (Anlassen) verbessern, um eine hohe Zähigkeit bei gleichzeitig hoher Festigkeit zu erreichen.
Der Stahl wird vergütet, um ihn widerstandsfähiger zu machen.
„Vergüten“ leitet sich vom Adjektiv „gut“ ab. Die untrennbare Vorsilbe „ver-“ bewirkt hier eine Zustandsänderung: Man sorgt dafür, dass etwas für jemanden „gut“ gemacht wird, meist durch eine Bezahlung.
Der entstandene Schaden wurde ihm vollständig vergütet.
Die Bedeutung des Wortes erkennen Sie am Kontext. Geht es um Geld, Arbeit oder Kosten, ist die finanzielle Bedeutung gemeint. Geht es um Metalle, Härte oder industrielle Prozesse, ist die technische Bedeutung gemeint.
Die Reisekosten werden Ihnen nach der Dienstreise vergütet.
In der finanziellen Bedeutung ist „vergüten“ ein formelles Wort, das oft in Verträgen, im Geschäftsleben oder in der Verwaltungssprache verwendet wird.
Laut Arbeitsvertrag wird jede Überstunde extra vergütet.
Häufig werden „Überstunden“, „Reisekosten“, ein „Aufwand“ oder ein „Schaden“ vergütet. Es geht also meist um eine Kompensation für eine Leistung oder einen Verlust.
Der zusätzliche Aufwand für das Projekt wurde den Mitarbeitern fair vergütet.
Bezahlen ist die allgemeine Bezeichnung für Geld, das man für eine Ware, Dienstleistung oder Schuld gibt. Vergüten bezieht sich besonders auf die finanzielle Entschädigung für geleistete Arbeit, Aufwand oder einen Schaden und klingt in diesem Zusammenhang formeller. Für eine allgemeine Zahlung passt „bezahlen“, für eine Entschädigung oder Arbeitsleistung „vergüten“.

Der Auftraggeber muss der Handwerkerin den zusätzlichen Aufwand vergüten.
Die Kundin muss die Rechnung für die Reparatur bezahlen.