zugestehen
Etwas als wahr oder richtig anerkennen; einräumen, oft nach anfänglichem Zögern oder Widerspruch.
Ich muss zugestehen, dass deine Lösung besser ist als meine.

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Etwas als wahr oder richtig anerkennen; einräumen, oft nach anfänglichem Zögern oder Widerspruch.
Ich muss zugestehen, dass deine Lösung besser ist als meine.

„Zugestehen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „zu“ steht im Hauptsatz am Ende, während sie im Nebensatz und Infinitiv mit dem Verb verbunden bleibt.
Er gestand seinen Fehler erst nach langer Diskussion zu.
Das Verb „zugestehen“ wird fast immer mit einer Person im Dativ verwendet. Die Struktur lautet: Jemand (Subjekt) gesteht jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) zu.
Die Firma gestand den Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung zu.
In der Bedeutung „anerkennen“ wird oft ein Fakt, ein Fehler oder eine Meinung zugestanden. Häufig wird dies mit einem „dass“-Satz oder einem abstrakten Nomen ausgedrückt.
Am Ende musste sie zugestehen, dass sie sich geirrt hatte.
In der Bedeutung „gewähren“ wird oft ein Recht, ein Vorteil oder eine Erlaubnis zugestanden. Typische Nomen sind hier „ein Recht“, „ein Rabatt“, „eine Frist“ oder „ein Privileg“.
Das Gericht gestand dem Angeklagten das Recht auf einen neuen Anwalt zu.
„erlauben“ und „zugestehen“ können beide bedeuten, dass jemand etwas bekommen oder tun darf. „erlauben“ ist das normale Wort, wenn jemand eine klare Genehmigung gibt: Eltern, Lehrer oder Chefs erlauben etwas. „zugestehen“ klingt oft formeller und bedeutet eher, dass man jemandem ein Recht, einen Vorteil oder eine Frist einräumt, manchmal nach Diskussion. Außerdem kann „zugestehen“ auch heißen, dass man etwas als wahr anerkennt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide mit Zustimmung zu tun haben. Im Alltag ist „erlauben“ meist einfacher und natürlicher; „zugestehen“ passt eher zu Rechten, Verhandlungen oder Zugeständnissen.

Die Firma gesteht den Mitarbeitenden wegen des Umzugs eine längere Frist zu.
Nach dem Gespräch hat der Chef mir einen freien Tag erlaubt.