
billigen
Etwas offiziell genehmigen, gutheißen oder damit einverstanden sein. Wird oft in formellen oder amtlichen Kontexten verwendet.
Der Stadtrat hat den Bau des neuen Kindergartens gebilligt.
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Etwas offiziell genehmigen, gutheißen oder damit einverstanden sein. Wird oft in formellen oder amtlichen Kontexten verwendet.
Der Stadtrat hat den Bau des neuen Kindergartens gebilligt.

Ein negatives oder fragwürdiges Verhalten stillschweigend dulden oder hinnehmen, obwohl man es nicht gut findet.
Wer Gewalt nicht aktiv verurteilt, scheint sie stillschweigend zu billigen.
Das Verb „billigen“ ist mit dem Adjektiv „billig“ verwandt. „Billig“ bedeutete ursprünglich „gerecht“ oder „angemessen“. Aus dieser alten Bedeutung entwickelte sich „billigen“ im Sinne von „etwas als gerecht anerkennen“ oder „gutheißen“.
Die Aktionäre billigten den Vorschlag des Vorstands.
In der Bedeutung „genehmigen“ gehört „billigen“ zur formellen Amts- oder Geschäftssprache. Man findet es oft in Protokollen, Verträgen oder offiziellen Mitteilungen.
Das Parlament muss das neue Gesetz noch billigen.
Typischerweise werden formelle Pläne oder Entscheidungen gebilligt. Häufige Objekte sind: einen Antrag billigen, ein Budget billigen, einen Plan billigen oder ein Vorgehen billigen.
Die Geschäftsführung hat die Investition gebilligt.
In dieser Bedeutung hat „billigen“ eine negative Konnotation und wird oft mit dem Adverb „stillschweigend“ kombiniert. Es beschreibt, dass man problematisches Verhalten nicht aktiv verhindert oder kritisiert und es dadurch duldet.
Er hat die unfairen Kommentare seines Kollegen stillschweigend gebilligt.
Beide Wörter können sich auf die Annahme eines Plans oder Ergebnisses beziehen. „Akzeptieren“ kann bloße Hinnahme bedeuten, ohne dass man etwas gut findet. „Billigen“ enthält dagegen eine positive Bewertung oder ausdrückliche Zustimmung und passt, wenn man die Sache gutheißt.

Ich billige den Plan, weil er für alle fair ist.
Ich akzeptiere den Plan, obwohl ich ihn nicht gut finde.